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Mietpreisbremse Baden-Württemberg 2025: Das Wichtigste für Eigentümer & Mieter
Die Mietpreisbremse in Baden-Württemberg wurde verlängert. Was heißt das für Vermieter, Mieter und Immobilienkäufer in Pforzheim und dem Enzkreis? Hier finden Sie die wichtigsten Fakten im Überblick.
1. Wo gilt die Mietpreisbremse?
Die aktuelle Verordnung gilt seit Juni 2024 und wird bis Ende 2025 für insgesamt 89 Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg verlängert. Auch der Enzkreis ist davon betroffen – in Heimsheim gilt die Mietpreisbremse. Das Ziel: In angespannten Wohnungsmärkten soll der Anstieg der Mieten bei Neuvermietungen gedämpft werden.
2. So stark darf die Miete steigen
Die Mietpreisbremse schreibt vor, dass die Miete bei einem neuen Mietvertrag höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Diese Vergleichsmiete wird meist anhand eines qualifizierten Mietspiegels oder durch Sachverständigengutachten ermittelt. Für Wohnungssuchende ist die verlängerte Mietpreisbremse ein wichtiges Instrument, um überhöhte Mieten abzuwehren.
3. Diese Ausnahmen gibt es
Nicht jede Wohnung fällt unter die Mietpreisbremse. Neubauten, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet wurden, sind von der Regelung ausgenommen. Gleiches gilt für Bestandsimmobilien, die umfassend modernisiert wurden.
4. Konsequenzen für Vermieter
Vermieter sollten ihre Mietkalkulation genau prüfen. Wird die zulässige Miethöhe überschritten, können Mieter unter Umständen zu viel gezahlte Miete rückwirkend zurückfordern – vorausgesetzt, sie rügen die überhöhte Miete rechtzeitig. Um Konflikte zu vermeiden, empfiehlt es sich, alle Unterlagen zur Vergleichsmiete sorgfältig aufzubewahren.
Fazit
Gerade in beliebten Gegenden ist die Nachfrage nach Wohnraum hoch – umso wichtiger ist es für Eigentümer, ihre Mietverträge rechtssicher zu gestalten. Gutjahr Immobilien unterstützt Sie dabei, den passenden Mietpreis zu finden und Konflikte zu vermeiden. Sprechen Sie uns gerne an – wir beraten Sie unverbindlich.